Häufige Fragen

Sie haben Fragen zur Taufe? Oder zum Konfirmandenunterricht? Sie möchten kirchlich heiraten? Oder wieder in die Kirche eintreten ? Einige wichtige Informationen möchten wir Ihnen hier vorab geben.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht, Ihnen möglichst bald zu antworten.
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Taufe
Durch die Taufe werden Menschen in die Gemeinde aufgenommen.
Wenn Sie sich selbst oder Ihr Kind taufen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, um den Termin für die Taufe mit uns abzusprechen. Die Taufsonntage sind in der Regel die zweiten Sonntage des Monats und die zweiten Feiertage.
Sie können Ihr Kind taufen lassen, wenn mindestens ein Elternteil der Evangelischen Kirche angehört. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie wünschen trotzdem eine evangelische Taufe, dann rufen Sie bitte eine Pfarrerin oder einen Pfarrer an, um mit ihm oder ihr dies zu besprechen.
Wollen Sie als Erwachsener getauft werden, so gehen der Taufe einige Gespräche über den christlichen Glauben voraus. Näheres werden Sie dann mit dem betreffenden Pfarrer oder der Pfarrerin besprechen.
Das Patenamt kann jeder übernehmen, der Mitglied in einer christlichen Kirche ist. Für evangelische Christen ist die Konfirmation ebenfalls Voraussetzung.
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Konfirmandenunterricht
Im Konfirmandenunterricht werden Kinder und Jugendliche mit dem christlichen Glauben vertraut gemacht.
Jugendliche, die um die 12 Jahre sind, können sich anmelden. Sie werden dann mit ca. 14 Jahren konfirmiert.
Die Anmeldung zum Unterricht geschieht in der Regel vor den Sommerferien, der Unterricht beginnt nach den Sommerferien, und die Konfirmation wird dann im Frühjahr des übernächsten Jahres gefeiert. Die genauen Termine können Gemeindeglieder dem Gemeindebrief entnehmen.
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Kirchliche Trauung
Sie möchten "in der Kirche" heiraten, "in weiß"? Auch dann kommen Sie in die Sprechstunde, um Termin und offene Fragen zu besprechen.
Die Ehe wird vor dem Standesamt geschlossen. In einem besonderen Gottesdienst, eben der "Kirchlichen Trauung", wird Gottes Segen für den gemeinsamen Weg des getrauten Paares erbeten.
Die Kirchliche Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute Mitglied einer christlichen Kirche sind. In Ausnahmefällen kann eine Trauung auch stattfinden, wenn nur einer der Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist."
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Wiedereintritt
Der Austritt ist eventuell schnell geschehen, - aber kann ich den Schritt auch wieder rückgängig machen, wenn sich Einstellungen ändern, ich neue Erfahrungen gemacht habe?
Selbstverständlich können Sie: Sie setzen sich telefonisch oder in der Sprechstunde mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung. Nach einem Gespräch findet die Aufnahme dann im Gottesdienst oder im Anschluß an einen Gottesdienst statt. Nach der Aufnahme sind Sie mit allen Rechten und Pflichten wieder Glied der Gemeinde und der Evangelischen Kirche."